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Das Schülergericht
Bericht aus der Schülerzeitung
vom März 1999
Das Schulgericht bildete eine einmalige Errungenschaft, welche
sich zu einer Art Schülerselbstverwaltung entwickelte.
Mit Hilfe dieser Verwaltungsform sollten die Disziplinverstöße
der Schüler geregelt werden.
Geschaffen wurde das Schulgericht im Jahre 1909 aus der Bestrebung
heraus, sich gegen ältere und neu in die Schülergemeinschaft
hinzustoßende Schüler zu schützen, welche
mit den besonderen Freiheit an dieser Schule nicht zurecht-kamen.
Die Befugnisse des Gerichtes gingen sogar so weit, dass ein
Schüler, der sich den Gesetzen der Schülergemeinschaft
nicht unterwerfen wollte, aus der Schule ausgeschlossen werden
konnte. Man nahm vor allem Rücksicht auf die „Kleinen”,
und vom Grundsatz her verstand sich die Gemeinschaft als eine
Organisation der Nächstenliebe, also keineswegs als verknöcherte
Paragraphenreiterei.
Das Gericht bestand aus einem Oberrichter, zwei Richtern
und drei Ersatz-männern, wobei die Hälfte aus Mädchen
bestehen sollte. Auch als Oberrichter haben sich sehr oft
die Mädchen durchgesetzt.
Über zehn Jahre lang übte das Gericht auch alle
Verwaltungsbefugnisse aus, aber dann wurde seine Tätigkeit
auf das Richten beschränkt.
Seit 1920 bestand außer dem Gericht auch eine Schulkanzlei
aus einem Haupt-ordner, Kanzler genannt, und vier Ordnern,
die polizeiliche Befugnisse hatten, aber nicht strafen, sondern
nur vor Gericht anzeigen durften.
Das Schulgericht arbeitete auf der Grundlage des Schulgesetzes.
Im Anschluss nun ein paar Auszüge aus diesem Gesetz.
Das Schulgesetz:
- Jedes Gesetz kann nur mit einfacher Mehrheit der gesamten
Schülerschaft verändert, angenommen oder abgelehnt
werden.
- Ein Gesetz kann nur außer Kraft gesetzt werden,
wenn die gesamte Schülerschaft anwesend ist.
- Im Schulgesetz sind die wichtigsten Verbote verankert.
Verbote der Schule
1. Das störende Pfeifen im und am Schulhaus.
2. Das Schlittern im Schulhause.
3. Jede Beschädigung des Schulhauses.
4. Das Fußballspielen auf dem Schulgelände.
5. Das Spielen um Geld und andere Gegenstände.
6. Das gewaltsame Zuhalten von Türen.
7. Das Handeln im und am Schulgelände.
8. Das Benutzen und Tragen von Waffen und Sprengstoff.
9. Leichtfertiges Anklagen eines Mitschülers.
10. Die Störung jedes Spiels.
Weitere Informationen zum Schülergericht
finden Sie hier.
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